Präambel – Unser Leitmotiv
Die Arbeitsstelle für Evangelische Kindertagesstätten ist ein Zusammenschluss und bildet den Trägerverbund der evangelischen Kindertagesstätten im Großraum Cottbus und Niederlausitz.
Wir Mitarbeitende (m/w/d) sind Teil der evangelischen Kirche und uns unserer christlichen Traditionen und Werte bewusst. Wir übernehmen Verantwortung und setzen uns aktiv für Vielfalt, Demokratie und Positionierung in der Gesellschaft ein. Wir Mitarbeitenden handeln eigenverantwortlich. Wir achten und respektieren unser Gegenüber. Dialogorientiertes Handeln ist einer der Grundpfeiler unserer beruflichen Identität.Der Kinderschutz ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen.
Die Kindertageseinrichtung ist ein Ort, an dem eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts gelebt wird. Die Mitarbeitenden sind sich dieser Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind bewusst.
Hier finden Sie unser Leitmotiv in ausführlicher Form als pdf Datei
In unseren evangelischen Kindertagesstätten gehört Religionspädagogik selbstverständlich zum Alltag.
Das Leitbild der Einrichtungen ist geprägt vom christlichen Menschenbild, das sich als roter Faden
durch das ganze Kita-Leben zieht.
Im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus gibt es 10 evangelische Kitas und zwei weitere
werden durch uns verwaltet.
Der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Hendrik Fischer, besuchte am 03.06.2025 die Evangelische Kindertagesstätte Arche Noah in Cottbus.
Im Rahmen des Besuchs informierte er sich über das Konzept der Kita. Mit Diana Robel, Geschäftsleiterin der Arbeitsstelle für Evangelische Kindertagesstätten im Kirchenkreis Cottbus, sowie Sabine Kurth-Klöppe, Leiterin der Kita Arche Noah, kam er auch ins Gespräch über Herausforderungen für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg.
Zentrales Thema war die besondere Bedeutung der frühkindlichen Bildung. Die Gesprächspartnerinnen begrüßten die Einführung des neuen Bildungsplans, wiesen jedoch zugleich auf die zunehmenden Herausforderungen im pädagogischen Alltag hin – insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Haushaltsentwicklungen.
Staatssekretär Fischer nahm die geschilderten Praxisbeispiele interessiert auf. Er unterstrich die Wichtigkeit, praktische Erfahrungen mit dem Prozess der Novellierung des Kitarechts in Brandenburg verknüpfen zu können. "Das Kita-System in Brandenburg braucht auch in Zukunft einen guten rechtlichen Rahmen für Träger und Familien", sagte Fischer.
Abschließend wurde betont, wie wichtig es ist, dass das geplante reformierte Kitagesetz eine verlässliche Finanzierung, eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung sowie eine spürbare Entbürokratisierung in der Praxis gewährleistet.
„Frühkindliche Bildung braucht klare politische Rückendeckung und verlässliche Rahmenbedingungen – dafür setzen wir uns als Träger ein.“, so Diana Robel.
Der offene Austausch mit der Landespolitik wurde von allen Beteiligten als wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg bewertet.
Foto, Sonja Steinbach: (v.l.n.r.) Diana Robel, Hendrik Fischer, Sabine Kurth-Klöpper, Leon Pannicke trafen sich in der Kita Arche Noah in Cottbus zum Gespräch
Evangelische Kitas im Kirchenkreis Cottbus und Niederlausitz bleiben am Aktionstag „Kita-Kollaps“ geschlossen
Alle elf evangelischen Kindertagesstätten im Trägerverbund der evangelischen Kindertagesstätten im Großraum Cottbus und Niederlausitz schließen am 15. Mai 2025 ihre Türen. Damit beteiligen sie sich geschlossen am landesweiten Aktionstag „Kita-Kollaps“, zu dem das gleichnamige Bündnis aufruft. Der Tag wird als pädagogischer Schließtag genutzt.
„Wir wollen mit diesem Tag ein klares Signal senden: Frühkindliche Bildung braucht Zeit – für Vorbereitung, Nachbereitung und Qualitätssicherung. Diese Zeit fehlt im Alltag regelmäßig, weil der gesetzliche Personalschlüssel keine zusätzlichen Ressourcen für pädagogische Prozesse vorsieht“, erklärt Diana Robel, Geschäftsleitung der Arbeitsstelle für Evangelische Kitas im Kirchenkreis.
Hintergrund ist unter anderem der Haushaltsbeschluss im Brandenburger Landtag, durch den die geplante Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:4 zum 1. August 2025 wieder aufgehoben wurde. Die evangelischen Einrichtungen sehen sich dadurch erneut vor große Herausforderungen gestellt – insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Bildungsplans.
„Unsere Mitarbeitenden brauchen Zeit außerhalb der direkten Betreuung, um den Bildungsplan überhaupt umsetzen zu können. Der Aktionstag gibt uns die Gelegenheit, genau das sichtbar zu machen“, so Diana Robel weiter. „Wir fordern: Kümmern Sie sich endlich um eine realistische Personalbemessung für die Kitas in Brandenburg.“
Insgesamt gehören elf Einrichtungen zum Verbund der evangelischen Kindertagesstätten: Sechs in Cottbus, drei im Landkreis Spree-Neiße (Peitz, Forst, Welzow), eine in Oberspreewald-Lausitz (Lübbenau) und eine in Elbe-Elster (Doberlug-Kirchhain). Sie verfügen gemeinsam über eine Gesamtkapazität von rund 800 Kita-Plätzen.
In Cottbus sind die Kitas nahezu voll belegt, die Personalstellen sind derzeit vollständig besetzt – ein Zeichen für die hohe Stabilität und Mitarbeiterbindung im Trägerverbund.
Zur gewohnten Routine sind unsere regelmäßig stattfindenden Klausurtagungen mit unseren Leitungsteams geworden. Sie sind Strategieinstrument und initiieren Qualitätsentwicklungsprozesse in unseren Kindertagesstätten.
Vom 26. bis 28. März 2025 stand das Thema: „Bildungsplan“ auf der Tagesordnung.
So sind 18 Teilnehmende mit der Arbeitsstelle für Evangelische Kindertagestätten vertieft in das Thema eingestiegen.
26.03.2025 Lutherkirche Cottbus
Wir starteten mit einer technischen Weiterbildung durch unsere IT. Wir konnten diese Gelegenheit nutzen, um Wissenslücken zu minimieren und unsere Professionalität in der Handhabung und in der Außenwirkung zu verstärken. Im Anschluss nahmen wir gemeinsam an einer Online Veranstaltung zum Thema „neuen Bildungsplan“ teil. Die Erläuterungen der Grundlagen elementarer Bildung, sowie unser eigenes QM-Handbuch sind die Basis für unsere weiterführende Arbeit.
27.03. & 28.03.2025 Woltersdorf
Weiter ging es am 27.03.2025 nach Woltersdorf bei Berlin zum Teil 2 der Klausur. In Woltersdorf wurde dann konstruktiv an den Inhalten des Bildungsplans und den Feststellungen für unsere Kindertagesstätten weitergearbeitet. Mit Präsentationen, Plenumsdiskussionen und Kleingruppenarbeit sind wir in wertschätzendem Miteinander zu neuen Erkenntnissen und klaren Ergebnissen gekommen. Die nächsten Schritte sind verabredet und die Prozesse werden stetig durch die Mitarbeitenden in unseren Kindertagesstätten reflektiert und angepasst.
Vertrauensvoll arbeiten unsere Kindertagesstätten zusammen, sodass die gemeinsame Zeit auch auf informeller Ebene für das WIR – Gefühl aller Beteiligten als Bestärkung erlebt wurde.
Ein herzliches Dankeschön richten wir an die Referenten Herr Pinkwart (IT) und Frau Kulisch (Fachberatung) für die Unterstützung, sowie der Ev. Lutherkirchengemeinde und allen Mitwirkenden. Zusätzlich danken wir allen Mitdenkenden für ihr Engagement und ihr Vertrauen.
(Text/Bild Peggy Nischan)
Saarstraße 2
03046 Cottbus
Geschäftsleitung: Diana Robel
0355 499 49 350
diana.robel
Assistenz der Geschäftsleitung: Peggy Nischan
0355 499 49 350
peggy.nischan
Sekretariat: Kerstin Hesse
0355 499 49 350
kerstin.hesse
In unserer Landeskirche EKBO gibt es viele Kindertagesstätten (Krippe, Kita, Hort), deren Träger schon viele Jahre die Evang. Kirchengemeinden sind. Für diesen Bereich müssen die technischen, organisatorischen oder persönlichen Voraussetzungen geschaffen sein, damit ein sicherer Arbeitsablauf gesichert ist. Dazu gehören neben der Bewirtschaftung der Kita u. a. auch die ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung der Kita (Gebäude, Außenbereich) als Arbeitsstätte, das Bereitstellen von geeignetem Mobiliar und Spielgeräten, die Erste Hilfe muss gewährleistet sein genauso wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Unterweisung der Beschäftigten sowie (ggf. das Erstellen) von Betriebsanweisungen. Alle in einer Kindertagesstätte Beschäftigten oder beauftragte Fremdfirmen müssen mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein.